Gesetzliche IHK-Mitgliedschaft
Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertritt die IHK Wiesbaden die Interessen von 38.000 Unternehmen in der Stadt Wiesbaden, in Hochheim und im Rheingau-Taunus-Kreis. Unterstützt wird sie dabei von Unternehmern, die sich in Ausschüssen, im Präsidium, in der Vollversammlung und als Prüfer ehrenamtlich engagieren.
Oberstes Beschlussorgan der IHK ist die Vollversammlung, in der alle Wirtschaftszweige repräsentiert sind. Die Mitglieder wählen das Präsidium, entscheiden Grundsatzfragen und verabschieden den Haushalt. Dieser wird aus den Beiträgen der Mitglieder, aus Gebühren für hoheitliche Aufgaben und für Dienstleistungen finanziert. Die gesetzliche Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden in der IHK soll ein zwischen Einzelinteressen austariertes Urteil der gesamten Kaufmannschaft gewährleisten.
IHK-Beitrag
Die IHK Wiesbaden finanziert ihre Leistungen durch Beiträge, die grundsätzlich alle Mitgliedsunternehmen entrichten müssen. Die Leistungsfähigkeit der Betriebe berücksichtigen wir bei der Errechnung des Beitrags. Die meistgestellten Fragen zur IHK-Mitgliedschaft und dem IHK-Beitrag haben wir Ihnen hier beantwortet.
IHK-Beiträge sind Öffentliche Abgaben, die aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung nach §3 IHK-Gesetz erhoben werden. Die Verpflichtung zur Beitragszahlung besteht auch dann, wenn der einzelne Mitgliedsbetrieb die Leistungen der IHK nicht in Anspruch nimmt. Die IHK erfüllt viele Aufgaben im Interesse der Gesamtwirtschaft, die jedem Gewerbetreibenden zugute kommen. Unser Dachverband DIHK vertritt die Interessen der Deutschen Wirtschaft auf bundes- und europapolitischer Ebene.
Wie wir den Beitrag im einzelnen berechnen:
- Unsere aktuelle
Beitragsordnung
beschreibt die Grundlagen der Beitragserhebung.
- In unserer
Wirtschaftssatzung
finden Sie Einzelheiten zur derzeitigen Beitragshöhe.
- Weitere offizielle Informationsquelle: Die aktuelle Version des IHK-Gesetzes mit den Regeln zu Zugehörigkeit und Beitragspflicht.