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ÜBER UNS

Rechtsgrundlagen unserer Arbeit

Die IHK Wiesbaden ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Unsere Rechtsgrundlage findet sich im IHK-Gesetz sowie im dazugehörigen hessischen Ausführungsgesetz.

Die Einzelheiten zur Organisation der IHK Wiesbaden können Sie unserem Satzungsrecht entnehmen: Die Satzung regelt zum Beispiel die Rechte und Pflichten der Vollversammlung, des Präsidiums und der Geschäftsführung. Wie die Mitglieder der Vollversammlung gewählt werden, legt unsere Wahlordnung fest. Unseren Wirtschaftsplan legen wir jährlich in einer Wirtschaftssatzung fest. Darin bestimmt die Vollversammlung auch die Höhe der Beiträge unserer Mitglieder. Wie wir die Beiträge im einzelnen erheben, regelt unsere Beitragsordnung.

Für bestimmte hoheitliche Aufgaben erheben wir Gebühren. Diese sind jeweils vom Hessischen Wirtschaftsministerium genehmigt worden. Wie wir die Gebühren erheben, können Sie unserer Gebührenordnung entnehmen. Die Höhe der Gebühren finden Sie in unserer Gebührentabelle.

Stichwort: Rechnungsprüfungsstelle
Die Rechnungsprüfungsstelle mit Sitz in Bielefeld hat den Zweck, die Jahresrechnung der IHKs zu prüfen und darüber zu berichten. Auf Antrag prüft sie überdies die Jahresrechnung von Vereinigungen und Einrichtungen der IHKs. Ferner können ihr auch Organisations- und Kassenprüfungen übertragen werden.

 
 

DOKUMENT-NR. 3061

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