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STANDORT

Bürokratieabbau

Die Bundesregierung will Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentlichen Verwaltung von einem Übermaß an Vorschriften und an bürokratischen Pflichten und Kosten entlasten. Die Geschäftsstelle Bürokratieabbau im Kanzleramt koordiniert und kontrolliert die Umsetzung des Programms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung.  Sie steht allen Bundesministerien vor allem bei der Einführung des Standardkosten-Modells (SKM) und dem Staatssekretärsausschuss Bürokratieabbau zur Seite.

Im Rahmen eines umfassenden Programms für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung hat die Bundesregierung das Standardkosten-Modell zur systematischen Ermittlung von Bürokratiekosten eingeführt. Damit werden kostenintensive Informationspflichten sichtbar und können gezielt abgebaut werden. Wenn die durch Bundesgesetze hervorgerufenen Bürokratiekosten objektiv ermittelt worden sind, wird eine Zielmarke für deren Rückführung festgelegt. Beim Bundeskanzleramt wurde zur Begleitung dieses Prozesses ein unabhängiges Gremium von Fachleuten (Normenkontrollrat) eingesetzt, das unter anderem Gesetzesinitiativen der Bundesregierung auf ihre Erforderlichkeit und die damit verbundenen bürokratischen Kosten hin überprüfen soll.

Hierzu haben die Industrie- und Handelskammern über ihre Dachorganisation DIHK verschiedene Vorschläge und Positionen erarbeitet. In einem gemeinsamen Papier der Spitzenverbände der Wirtschaft aus dem Jahr 2010 sind ebenfalls einige Vorschläge enthalten. Weitere Projekte hat das Bundesministerium des Inneren im Internet zusammengestellt.

Über den Bürokratieabbau in Hessen informiert die Hessische Staatskanzlei

 
 

DOKUMENT-NR. 608

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