. .
Illustration

STANDORT

Gewerbesteuer-Hebesätze im IHK-Bezirk

Die Gewerbesteuerhebesätze im Bezirk der IHK Wiesbaden haben sich wie folgt entwickelt:

2005200620072008200920102011
Aarbergen330330330330330330330
Bad Schwalbach325325325325325325330
Eltville310310310310330330330
Geisenheim350350350350350350350
Heidenrod310310310310310310310
Hochheim310310310310310310310
Hohenstein315315315315315315315
Hünstetten330330330330310310310
Idstein315315315315315335335
Kiedrich300300305305305305305
Lorch310320320330330330330
Niedern-hausen310310320320320320320
Oestrich-Winkel350350350350350350350
Rüdesheim340340340340340340340
Schlangenbad300300320320325325326
Taunusstein335335335335335335335
Waldems320320320320320320320
Walluf320320320320320320320
Wiesbaden440440440440440440440

Gewerbesteuerhebesätze von 2000 bis 2005 finden Sie hier .

Die Gewerbesteuerhebesätze in Deutschland in Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern werden vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) veröffentlicht. Das Statistische Bundesamt bietet die Hebesätze in allen Gemeinden Deutschlands als Excel-Tabelle zum Download.

Die aktuellen Grundsteuerhebesätze der Gemeinden im IHK-Bezirk sind im Jahresbericht der IHK Wiesbaden zusammengestellt. Die Gewerbesteuer und die Grundsteuer sind kommunale Steuern. Das Aufkommen steht den Gemeinden zu.

Der Bund der Steuerzahler Hessen hat die aktuellen Haushaltsdaten der hessischen Städte und Gemeinden aufbereitet. In der Auswertung finden sich Informationen über Schulden, Personalausgaben, Zinsausgaben, Steuereinnahmen, Gebühren, Beiträge, finanzielle Rücklagen und Infrastruktur von fast allen der 426 hessischen Gemeinden. Zusätzlich gibt es Sonderauswertungen über aktuelle Grund- und Gewerbesteuerhebesätze und deren Veränderung.

Die Gewerbesteuer ist abhängig vom Gewerbeertrag eines Betriebes. Freiberufler unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Der um Freibeträge verminderte und um bestimmte Hinzurechnungen erhöhte Gewerbeertrag wird mit einer Steuermesszahl (derzeit 3,5 Prozent) multipliziert. Das Ergebnis dieser Berechnungen multiplizieren die Gemeinden mit einem eigenen Prozentsatz (Hebesatz). Aufgrund des kommunalen Hebesatzrechtes sind die Hebesätze in verschiedenen Gemeinden unterschiedlich hoch. Nähere Informationen zur Berechnung und zu den Fälligkeitsterminen bietet die Landeshauptstadt Wiesbaden.

 
 

DOKUMENT-NR. 614

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

  • ANSPRECHPARTNER

  • Telefon: 0611 1500-133
  • Fax: 0611 1500-7133

Kontaktdaten speichern (V-Card)
  • ONLINE VERNETZEN!

  • ZUR AKTUELLEN AUSGABE