- Telefon: 0611 1500-133
- Fax: 0611 1500-7133
Die Verkehrsinfrastruktur ist ein unverzichtbares Rückgrat für Wirtschaft, Beschäftigung und Mobilität der Bürger. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Wachstums im Personen- und Güterverkehr ist ihre Leistungsfähigkeit weiterhin zu steigern. Die Autobahnbenutzungsgebühren, die seit 2005 auf deutschen Autobahnen für schwere Lastkraftwagen erhoben werden, können dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Die IHK Wiesbaden setzt sich - auch über ihre Dachorganisation Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) für einen bedarfsgerechten Ausbau der überregionalen Verkehrsinfrastruktur ein. Der aktuelle Stand der Straßenausbauplanung in Deutschland ist im Bundesverkehrswegeplan dargestellt.
Im Rhein-Main-Gebiet beschäftigt sich die ivm GmbH (Integriertes Verkehrsmanagement Region Frankfurt RheinMain) mit verkehrsträgerübergreifenden Informationen und Planungen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung fördert mit dem Programm „Modellregionen Elektromobilität in Deutschland“ u.a. mehrere Projekte im Rhein-Main-Gebiet.
Mit Projekt "Staufreies Hessen 2015" werden neben den vorhandenen Maßnahmen wie z. B. der temporären Standstreifenfreigabe oder der dynamischen Schaltung von Wechselwegweisern rund um das Frankfurter Kreuz weitere zukunftsweisende Ideen erprobt. Zu diesen Maßnahmen zählt unter anderem der Pilotversuch DIANA (Dynamic Information And Navigation Assistance), um auf allen Straßen Überlastungen und Stauungen präziser als bisher erfassen zu können. Darüber hinaus könnten neue Konzepte entwickelt werden, die von einer stärkeren Individualisierung hochwertiger Verkehrsinformations- und Lotsendienste bis hin zu Systemen zur teilweisen automatischen Fahrzeugführung reichen.
Ein insbesondere für den Rheingau sehr wichtiges Projekt ist der Bau einer privat finanzierten regionalen Rheinbrücke zwischen Rüdesheim und Bingen. Hier engagiert sich die IHK Wiesbaden im Rahmen der Initiative "Pro Rheinbrücke".
In der Landeshauptstadt Wiesbaden hat sich die IHK mit Erfolg für eine Regelung beim Bewohnerparken eingesetzt, die sowohl den Interessen der Gewerbetreibenden als auch der der Bewohner gerecht werden kann.
Gewerbetreibende sind gelegentlich von Straßenbaumaßnahmen besonders betroffen. Die Seite "Anliegerrechte bei Maßnahmen des Straßenbaus“ informiert über die gesetzlichen Grundlagen und die - sehr begrenzten - Möglichkeiten der Anlieger, Entschädigungsleistungen zu erhalten.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge, deren zulässige Höchstmasse einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 t übersteigt und Fahrzeuge, die für die Beförderung von mehr als neun Personen einschließlich des Fahrers konstruiert oder dauerhaft angepasst und zu diesem Zweck bestimmt sind, die erstmalig zum Verkehr zugelassen werden, mit einem digitalen Kontrollgerät ausgerüstet sein.
Nach der Verordnung über die Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge vom 10.10.2006, die am 01.03.2007 in Kraft getreten ist, können Städte und Gemeinden ab dem 01.03.2007 in ihren Grenzen Umweltzonen ausweisen, zu denen die Zufahrt nur noch eingeschränkt erlaubt wird. Fahrzeuge, die nicht über die entsprechenden Plaketten verfügen, haben kein Zufahrtsrecht. Einen Überblick über gesetzliche Grundlagen und Städte mit Zufahrtsbeschränkungen bietet die Gesellschaft für Emissionsmanagement und Beratung mbH. In Hessen werden die "Feinstaubplaketten" u.a. vom TÜV Hessen verkauft. Die Stadt Frankfurt informiert auf ihrer Homepage über die Umweltzone in Frankfurt und die möglichen Ausnahmegenehmigungen.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt den aktuellen Bußgeldkatalog zur Verfügung.