- Telefon: 0611 1500-133
- Fax: 0611 1500-7133
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten und Politik und Behörden zu beraten, versucht die IHK Wiesbaden, Lösungen zu finden, die eine sinnvolle Entwicklung der Wirtschaft ermöglichen und gleichzeitig die Belange des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigen.
Eine wichtige Rolle spielen dabei die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 und die Vogelschutz-Richtlinie von 1979. Mit diesen beiden Richtlinien hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, ein europaweites zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten namens NATURA 2000 zu errichten.
Neben diesen Schutzgebietsprogrammen ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständiger Bestandteil von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren durchzuführen. Bei Bauvorhaben ist zusätzlich die Wasserrahmenrichtlinie der EU von Bedeutung.
Wer mit Bauprojekten die Natur verändert, ist nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) dazu verpflichtet die Auswirkungen seines Projekts so gering wie möglich zu halten. Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt müssen ausgeglichen oder durch gleichwertigen Ersatz kompensiert werden. Die Ökoagentur für Hessen bietet Unternehmen hierfür ein umfassendes Dienstleistungsangebot.
Eine kartographische Übersicht der Naturschutz-, Vogelschutz-, Landschaftschutz- und FFH-Gebiete sowie der Biotope und Biotopkomplexe in Hessen bietet der NaturegViewer des Landes Hessen.