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RAUMORDNUNG + BAULEITPLANUNG

Naturschutz

Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages, das Gesamtinteresse der Wirtschaft zu vertreten und Politik und Behörden zu beraten, versucht die IHK Wiesbaden, Lösungen zu finden, die eine sinnvolle Entwicklung der Wirtschaft ermöglichen und gleichzeitig die Belange des Natur- und Umweltschutzes berücksichtigen.

Eine wichtige Rolle spielen dabei die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von 1992 und die Vogelschutz-Richtlinie von 1979. Mit diesen beiden Richtlinien hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, ein europaweites zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten namens NATURA 2000 zu errichten.

Neben diesen Schutzgebietsprogrammen ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als unselbständiger Bestandteil von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren durchzuführen. Bei Bauvorhaben ist zusätzlich die Wasserrahmenrichtlinie der EU von Bedeutung.

Wer mit Bauprojekten die Natur verändert, ist nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) dazu verpflichtet die Auswirkungen seines Projekts so gering wie möglich zu halten. Nicht vermeidbare Eingriffe in den Naturhaushalt müssen ausgeglichen oder durch gleichwertigen Ersatz kompensiert werden. Die Ökoagentur für Hessen bietet Unternehmen hierfür ein umfassendes Dienstleistungsangebot.

Eine kartographische Übersicht der Naturschutz-, Vogelschutz-, Landschaftschutz- und FFH-Gebiete sowie der Biotope und Biotopkomplexe in Hessen bietet der NaturegViewer des Landes Hessen.

STANDORT

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)

Mit der FFH-Richtlinie soll auf europäischer Ebene die Erhaltung der biologischen Vielfalt gefördert werden. mehr

STANDORT

Vogelschutzrichtlinie

Nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind die Bundesländer verpflichtet Europäische Vogelschutzgebiete der Europäischen Kommission zu melden. mehr

STANDORT

Wasser-Rahmenrichtlinie

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie soll einen integrierten Gewässerschutz gewährleisten. mehr

STANDORT

Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung Bestandteil von Zulassungs- oder Genehmigungsverfahren. Sie dient der Umweltvorsorge und der Verbesserung der Umweltbedingungen. mehr

STANDORT

Natura 2000

Mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie hat sich die Europäische Union das Ziel gesetzt, ein europaweites zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten namens NATURA 2000 zu errichten. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 438

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