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RAUMORDNUNG + BAULEITPLANUNG

Bebauungspläne

Als Träger öffentlicher Belange wird die IHK Wiesbaden bei der Aufstellung von Bauleitplänen, Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen angehört
(§ 4 Abs. 2 BauGB). Bei Planfeststellungsverfahren nach § 33 Hessisches Straßengesetz wird die IHK gemäß § 73 des Hessischen Verwaltungs-verfahrensgesetzes gehört. Die IHK vertritt die Interessen der Wirtschaft und damit vor allem auch die Interessen ihrer Mitgliedsunternehmen in diesen Anhörverfahren.

Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Pläne für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Dabei können die Betroffenen ihre Stellungnahme während der Auslegungsfrist abgeben. Nach § 4a Abs. 2 BauGB können Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung auch gleichzeitig stattfinden. Sofern die uns vorliegenden Bebauungspläne noch nicht öffentlich ausliegen, ist die Frist für die Stellungnahme der IHK angegeben, ansonsten die Dauer der öffentlichen Auslegung.

Die folgenden Bebauungsplanentwürfe/Planfeststellungsverfahren liegen der IHK Wiesbaden zur Stellungnahme vor. Die Planunterlagen können Sie nach telefonischer Voranmeldung bei uns einsehen.

"Grorother Bachtal" in Wiesbaden-Schierstein
Private Grünfläche: Zweckbestimmung
Freizeitgärten (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB),
Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB),
Flächen für die Landwirtschaft - Weinbau
(§ 9 Abs.1 Nr. 18 BauGB)
IHK-Stellungnahme bis 6. Juni 2012
"Auf der Gänsweide" in Hünstetten-Bechtheim
Verkehrsberuhigter Bereich (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
Öffentliche Auslegung bis 25. Mai 2012
"Unter dem Strinzer Weg" in Hünstetten-Oberlibbach
Allgemeines Wohngebiet
Öffentliche Auslegung bis 25. Mai 2012
"Östlich der Parkstraße" in Wiesbaden-Sonnenberg
Reines Wohngebiet
Öffentliche Auslegung bis 22 Mai 2012
"Strinzer Weg" in Hünstetten-Oberlibbach
Verkehrsberuhigter Bereich (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB)
IHK-Stellungnahme bis 11. Mai 2012

Unter dem Namen des Bebauungsplanes ist ein Link zu einem Stadtplanausschnitt oder Satellitenbild.

Unter dem Namen der Gemeinde ist ein Link zu den Ansprechpartnern zum Thema Bebauungspläne.

Der Name des Baugebietstyps ist mit einem Link zur entsprechenden Definition in der Baunutzungsverordnung (BauNVO), des Baugesetzbuches (BauGB) oder einer anderen Rechtsquelle hinterlegt.

Soweit vorhanden, ist in der letzten Zeile ein Link zu den Plänen im Internet.

Bebauungspläne, zu denen die IHK Wiesbaden bisher Stellungnahmen abgegeben hat, finden Sie im Archiv.

Aktuelle und in der Aufstellung befindliche Bebauungspläne der Stadt Wiesbaden stehen auf der Homepage der Stadt Wiesbaden zum Download zur Verfügung. Der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan der Stadt Wiesbaden ist in den Internet-Stadtplan integriert.

In folgenden Städten und Gemeinden sind die öffentlich ausliegenden Bebauungspläne im Internet abrufbar:

Aarbergen
Hochheim
Idstein (nur in Einzelfällen)
Rüdesheim
Taunusstein

Rechtskräftige Bebauungspläne stehen für folgende Städte und Gemeinden im Internet zur Verfügung:

Geisenheim: Übersicht der Bebauungspläne
Taunusstein: Geodatenportal

Hinweise auf weitere Gemeinden nehmen wir gerne auf.

 
 

DOKUMENT-NR. 596

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