Zwiespältige Reform der Rundfunkfinanzierung: Großbetriebe zahlen deutlich mehr, Kleinbetriebe weniger
Die Ministerpräsidenten der Länder haben am 9. Juni 2010 die Reform der antiquierten Rundfunkfinanzierung beschlossen. Demnach soll die Rundfunkgebühr ab dem 1. Januar 2013 pro Haushalt und Betrieb erhoben werden - und nicht mehr pro Gerät. Was auf den ersten Blick aussieht, als würde sich hier eine jahrelange IHK-Forderung verwirklichen, entpuppt sich auf den zweiten Blick als zwiespältiges Konzept mit Gewinnern und Verlierern auf Unternehmensseite.
Zunächst die gute Nachricht: Die bisherige gerätebezogene Rundfunkgebühr hat endgültig ausgedient. Um die Finanzierung des Status Quo sicher zu stellen, hatte die Politik 2007 die unsägliche „PC-Gebühr“ eingeführt und damit insbesondere Kleinbetrieben und Freiberuflern einen Bärendienst erwiesen.
Die Reform will nicht nur vereinheitlichen.
Die Ministerpräsidenten, die sie beschlossen haben, wollen damit auch die Privatsphäre der Rundfunkteilnehmer schonen: die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) müssen weniger kontrollieren und keine Wohnungen mehr betreten.
Zugleich sollen mit dem geräteunabhängigen Modell Doppelbelastungen entfallen.
Bei Betrieben sieht die Reform hingegen eine Staffelung nach Betriebsgröße vor. Dies ist die schlechte Nachricht!
Aus Sicht der IHK ist es ungerecht, neben den Haushalten auch Betriebe zu verpflichten, Beiträge zu bezahlen. Wenn die Politik dies dennoch will, muss dieser Beitrag zumindest fair gestaltet sein. Dies ist jedoch nicht der Fall. Zurzeit bezahlt jedes Unternehmen mit internetfähigen PCs einen monatlichen Beitrag von 5,76 Euro pro Betriebsstätte. Hinzu kommen Gebühren für jeden herkömmlichen Fernseher und Radio.
Ab 2013 soll sich der Beitrag pro Betriebsstätte an der Mitarbeiterzahl orientieren, unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Hotels zahlen zusätzlich für jedes Zimmer einen Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrags. Überdies wird für jeden nicht-privaten Pkw ein ermäßigter Beitrag in Höhe von einem Drittel des Rundfunkbeitrages fällig. Allerdings wurde auf Druck der Wirtschaft hin für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ein Kraftfahrzeug beitragsfrei gestellt.
Bei Betriebsstätten mit bis zu vier Beschäftigten ist „nur“ ein Drittel des Beitrages, also 5,99 Euro zu zahlen. Betriebsstätten mit mehr als 20.000 Beschäftigten entrichten 150 Rundfunkbeiträge; das sind monatlich 2.697 Euro, im Jahr 32.264 Euro.
Problematisch ist die Situation bei Filialunternehmen, insbesondere im Handel! Verglichen mit gleich großen Unternehmen, deren Mitarbeiter an einem Standort konzentriert sind, steigt die Belastung mit der Anzahl der Filialen (= Betriebsstätten). Ein Beispiel: Für ein Unternehmen mit 2.000 Beschäftigten in nur einer Betriebsstätte sind nach der Staffel 20 Rundfunkbeiträge zu entrichten. Verteilt sich ein gleich großes Unternehmen auf 100 Filialen mit jeweils 20 Mitarbeitern, sind pro Filiale zwei, in der Summe dann 200 Beiträge monatlich zu zahlen. Das Filialunternehmen wird in diesem Beispiel folglich zehnmal stärker belastet. Das bedeutet: Das Filialunternehmen zahlt jährlich 43.152 Euro, während das an einem Standort konzentrierte Unternehmen mit 4.315,20 Euro belastet wird.
Die Forderung der IHK: Vor diesem Hintergrund fordern die IHKs, dass eine Regelung gefunden wird, die sich an der gesamten Anzahl der Mitarbeiter eines Unternehmens orientiert – unabhängig von der Anzahl der Betriebsstätten. Der DIHK fordert ein Beitragsmoratorium (Beitragsstopp) für Unternehmen.
Übrigens: Werbeverbot ab 2013
Die Ministerpräsidenten haben darüber hinaus ein Sponsoringverbot für die öffentlich-rechtlichen Sender an Werktagen ab 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen vereinbart, welches ebenfalls ab dem 1. Januar 2013 in Kraft treten soll. Ausnahmen wie bei der aktuellen Übertragung der Fußball Weltmeisterschaft sollen in Zukunft nicht zugelassen werden. Ein vollständiges Werbeverbot wurde hingegen nicht beschlossen.