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REGISTRIEREN ODER NICHT?

Versicherungsvermittler + Versicherungsberater

Versicherungsvermittler müssen im Versicherungsvermittlerregister registriert werden. Ungebundene Versicherungsvermittler benötigen dafür von der zuständigen IHK eine gewerberechtliche Erlaubnis. Gebundene Vermittler registriert die Versicherungsgesellschaft.

Die Merkblätter

  1. Annexvermittler
  2. Gebundene Versicherungsvertreter
  3. Versicherungsberater
  4. Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
  5. Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung

helfen Ihnen, Ihren Vermittlerstatus (ungebunden oder gebunden) herauszufinden, und informieren über die weiteren Schritte. Für Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 d oder § 34 e GewO, nutzen Sie bitte die unten angefügten Formulare. Wichtig: Bei einer GmbH & Co. KG wird nur die GmbH hinsichtlich Erlaubnis und Registrierung berücksichtigt - alle Unterlagen bitte für die GmbH einreichen!

VERSICHERUNGSVERMITTLER

1. Annexvermittler

Selbstständige Annexvermittler sind Personen, die Versicherungen im Nebenberuf vermitteln, zum Beispiel Optiker, die auch Brillenversicherungen anbieten, oder Autohändler, die Reifenversicherungen verkaufen. mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER

2. Gebundene Versicherungsvertreter

Gebundene Versicherungsvertreter sind im Auftrag von einem oder mehreren Versicherungsunternehmen tätig. mehr

KEIN VERSICHERUNGSVERMITTLER

3. Versicherungsberater

Versicherungsberater optimieren das Portfolio des zu Beratenden auf Honorarbasis, das heißt, sie berechnen statt einer Provision zum Beispiel einen Stundensatz. Der Versicherungsberater kann nicht zeitgleich Versicherungsvermittler sein. mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER

4. Versicherungsvermittler mit Erlaubnis

Versicherungsvermittler sind in der Regel freie Handelsvertreter. Sie verkaufen Versicherungen auf Provisionsbasis. Meist sind sie gebundenen Versicherungsvertreter. Nicht zu den Versicherungsvermittlern gehören die Versicherungsberater! mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER

5. Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung

Versicherungsvermittler sind in der Regel freie Handelsvertreter. Sie verkaufen Versicherungen auf Provisionsbasis. Meist sind sie gebundenen Versicherungsvertreter. Nicht zu den Versicherungsvermittlern gehören die Versicherungsberater! mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER

Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten

Versicherungsvermittler und -berater haben umfassende Beratungs- und Informationspflichten. Diese sind auch zu dokumentieren. Welche? Das lesen Sie hier. mehr

VERSICHERUNGSVERMITTLER

Formulare für Versicherungsvermittler und -berater

Eintragung ins Versicherungsvermittlerregister, Erlaubnisantrag für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, Befreiung von der Erlaubnispflicht, Änderung der Registerdaten, Tätigkeit in anderen EU-Staaten, Aufsichtsperson, Beiblatt für juristische Personen mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 742

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