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RECHT

Stellungnahmen zum Handelsregister

Das Handelsregister gibt Auskunft über rechtserhebliche Tatsachen, die für den Geschäftspartner eines Kaufmanns wichtig sein können. Hierzu gehören beispielsweise:

  • der korrekte Firmenname,

  • der Name des Inhabers,

  • vertretungsberechtigte Personen oder

  • die Löschung der Firma.

Das Handelsregister ist öffentlich zugänglich, die Recherche kostenfrei (Links siehe unten).

Über die Pflicht und die Möglichkeit, sein Unternehmen im Handelsregister eintragen zu lassen, informieren wir Sie gerne. Unten stellen wir zur Orientierung ein Muster einer Handelsregister-Anmeldung zur Verfügung.

Besonders wichtig sind

Auch wenn Sie aufgrund der Rechtsform nicht verpflichtet sind, sich ins Handelsregister einzutragen, müssen Sie bestimmte Mindeststandards bei der Unternehmensbezeichnung einhalten. Am wichtigsten ist, dass sich Ihr Unternehmensname von denen anderer unterscheidet.

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen starten, beachten Sie bitte, dass Ihre Geschäftsbriefbögen die gesetzlich notwendigen Angaben enthalten!

 
 

DOKUMENT-NR. 3305

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