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IMPORT UND EXPORT

Import

Allgemeine Voraussetzungen für den Import von Waren

Im Regelfall sind keine speziellen Genehmigungen erforderlich. Mengemäßige Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Überwachungsmaßnahmen sind insbesondere im Agrar-, Textil- und Stahlbereich anzutreffen. Welche Waren im Einzelnen betroffen sind, ergibt sich aus der Einfuhrliste.

Genehmigungsbehörden sind:

  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (gewerbliche Waren) www.bafa.de
  • die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) (landwirtschaftliche Produkte) www.ble.de

 Die geschäftsmäßigen Voraussetzungen für ein Importgeschäft sind

  • Eine besondere Erlaubnis ist grundsätzlich nicht erforderlich
  • Gewerbeanmeldung beim örtlich zuständigen Gewerbeamt der Stadt oder Gemeinde bzw. die Eintragung ins Handelsregister
  • Gewerbebetreibende aus Drittstaaten benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, die eine selbstständige gewerbliche Tätigkeit ausdrücklich zulässt.
  • Beantragung einer Zollnummer/EORI-Nummer. Diese ist beim Importvorgang in der elektronischen Einfuhranmeldung verpflichtend anzugeben.

Hinweise zu Liefer- und Zahlungsbedingungen 
Die Lieferbedingungen sind wichtiger Bestandteil des Kaufgeschäfts. Wir empfehlen, eine der international definierten Lieferklauseln "Incoterms" zu verwenden. Diese regeln bei Handelsgeschäften die Aufteilung der Kosten und Risiken zwischen Exporteur und Importeur.

Die Zahlungsmodalitäten sollten auf den konkreten Fall des Geschäfts angepasst und eindeutig ausgehandelt werden. Sie reichen von der Vorkasse, über das Akkreditiv bis zu einer Rechnung mit langfristigem Zahlungsziel.

Importierte Waren müssen den EU-Normen entsprechen, für deren Einhaltung ist der Importeur verantwortlich. Technische und lebensmittelrechtliche Vorschriften sind daher vor dem Inverkehrbringen in der Europäischen Union zu beachten.

Wir beraten Sie gerne zu Abwicklungsfragen, Zollbestimmungen und Formularen.

 
 

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