- Telefon: 0611 1500-146
- Fax: 0611 1500-7146
- Telefon: 0611 1500-148
- Fax: 0611 1500-7148
Allgemeine Voraussetzungen für den Import von Waren
Im Regelfall sind keine speziellen Genehmigungen erforderlich. Mengemäßige Beschränkungen, Genehmigungspflichten oder Überwachungsmaßnahmen sind insbesondere im Agrar-, Textil- und Stahlbereich anzutreffen. Welche Waren im Einzelnen betroffen sind, ergibt sich aus der Einfuhrliste.
Genehmigungsbehörden sind:
Die geschäftsmäßigen Voraussetzungen für ein Importgeschäft sind
Hinweise zu Liefer- und Zahlungsbedingungen
Die Lieferbedingungen sind wichtiger Bestandteil des Kaufgeschäfts. Wir empfehlen, eine der international definierten Lieferklauseln "Incoterms" zu verwenden. Diese regeln bei Handelsgeschäften die Aufteilung der Kosten und Risiken zwischen Exporteur und Importeur.
Die Zahlungsmodalitäten sollten auf den konkreten Fall des Geschäfts angepasst und eindeutig ausgehandelt werden. Sie reichen von der Vorkasse, über das Akkreditiv bis zu einer Rechnung mit langfristigem Zahlungsziel.
Importierte Waren müssen den EU-Normen entsprechen, für deren Einhaltung ist der Importeur verantwortlich. Technische und lebensmittelrechtliche Vorschriften sind daher vor dem Inverkehrbringen in der Europäischen Union zu beachten.
Wir beraten Sie gerne zu Abwicklungsfragen, Zollbestimmungen und Formularen.