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IMPORT UND EXPORT

Ursprungszeugnisse

Ausstellung von IHK-Ursprungszeugnissen
Einige Länder außerhalb der Europäischen Union verlangen beim Import von Waren ein "Ursprungszeugnis", welches den nichtpräferentiellen Ursprung der Waren bescheinigt. Die Gründe dafür können vielfältig sein:

  • Überwachung von mengenmäßigen Einfuhren
  • Durchführung von Antidumping-Maßnahmen
  • Anwendung von Handels- und Zollvorteilen oder
  • kundenspezifische Anforderungen

Für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen Bescheinigungen sind in Deutschland in der Regel die IHKs zuständig (§ 1 Abs. 3 IHK-Gesetz).

Ursprungszeugnisse sind öffentliche Urkunden (§ 271 StGB, § 415 ZPO) mit Beweiskraft für und gegen jedermann und genießen damit öffentlichen Glauben.

Die IHK stellt auf Antrag die für den Außenwirtschaftsverkehr erforderlichen Ursprungszeugnisse aus. Dazu ist es erforderlich, dass der Antragsteller Firmensitz, Betriebsstätte oder Wohnsitz im IHK-Bezirk hat und die Ware zumindest im Zollgebiet der Europäischen Gemeinschaft versandbereit ist oder sich in der Versendung befindet. Blanko-Ursprungszeugnisse können nicht ausgestellt werden. 

Ursprung und Nachweis
Grundlage für die Ermittlung des handelspolitischen (auch genannt nichtpräferenziellen) Ursprungs ist das Zollrecht der Europäischen Gemeinschaft. Eine Ware, die vollständig in einem Land gewonnen oder hergestellt wurde, hat ihren Ursprung in diesem Land (Art. 23 Zollkodex).

Eine Ware, an deren Herstellung zwei oder mehrere Länder beteiligt sind, hat ihren Ursprung in dem Land, in dem die letzte wesentliche und wirtschaftlich gerechtfertigte Be- oder Verarbeitung zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses durchgeführt wurde oder diese eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt (Art. 24 Zollkodex). Verbindliche Entscheidungen darüber kann die IHK im Rahmen ihrer Zuständigkeit treffen. 

Der Antragsteller des Ursprungszeugnisses muss, soweit er nicht Hersteller der Ware ist, Nachweise über das angegebene/ zutreffende Ursprungsland beifügen. 

Eine Anleitung zum Ausfüllen von Ursprungszeugnissen finden Sie in der Serviceleiste rechts.

Den Vordruck "Ursprungszeugnis" halten wir für Sie (gegen Entgelt) in unserem Servicecenter bereit.

Elektronisches Ursprungszeugnis
Die IHK Wiesbaden bietet Unternehmen an, Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen in einem Online-Verfahren elektronisch zu erstellen.

Die Vorteile sind:

  • Schnellere Bearbeitungszeiten
  • Einfacheres Ausfüllen des Formulars durch Computertechnik
  • Wegfall von Anfahrts- und Postwegen
  • höhere Flexibilität in der Abwicklung von Aufträgen

Um die Online-Anwendung nutzen zu können, muss ein Registrierungsverfahren für die elektronische Signatur beantragt sowie die technischen Voraussetzungen (Internetanschluss, Signaturkarte, Lesegerät) installiert werden. Ausführlichere Infos siehe Servicespalte rechts.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einführung des elektronischen Verfahrens.

 
 

DOKUMENT-NR. 5137

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