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INTERNATIONAL

Lieferungen an NATO-Truppenangehörige

Das Logo der Nato (North Atlantic Treaty Organization - Organisation des Nordatlantikvertrags) © tony4urban - Fotolia Zoom Das Logo der Nato (North Atlantic Treaty Organization - Organisation des Nordatlantikvertrags)

Lieferungen und Leistungen an im Inland stationierte NATO-Truppen und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.

Nähere Einzelheiten sind in einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums dargelegt, nebst Mustern der zu verwenden Formulare. Beides bieten wir in der Servicespalte als Download an:

  • BMF-Schreiben "Umsatzsteuervergünstigungen auf Grund ART 67 ABs.3 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut" vom 22. Dezember 2004
  • Die Muster der zu verwendenden Formulare.
  • Das gängige Formular "Abwicklungsschein" erhalten Sie in unserem Servicecenter.

Hilfestellung bei der Umsatzsteuerbehandlung bei Geschäften mit in Deutschland stationierten NATO-Truppenmitgliedern bietet das Merkblatt der IHK Wiesbaden rechts.

Die US-Garnison in Wiesbaden bietet ein Merkblatt für Unternehmen an. Siehe Link im Kasten rechts (weiter über: Häufig gestellte Fragen - Wie benutze ich den Abwicklungsschein?).

Informationen zum Hauptquartier der US-Streitkräfte und der Verlagerung nach Wiesbaden gibt es in der Präsentation der Army.

 
 

DOKUMENT-NR. 6212

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