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DIE IHK-BERATER INFORMIEREN

Weiterbildungsprüfungen

IHK-Weiterbildung vermittelt Qualifikationen, die den beruflichen Aufstieg ermöglichen oder die beruflichen Fähigkeiten an veränderte Anforderungen des beruflichen Alltags anpassen.
Berufliche Weiterbildungsprüfungen setzen – anders als Prüfungen an Schulen und Hochschulen – in der Regel eine Erstausbildung und berufspraktische Erfahrungen voraus.

Weiterbildungsprüfungen werden von der IHK Wiesbaden mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt. Dies trägt dazu bei, dass IHK-Fortbildungsabschlüsse ein verlässlicher Garant für die Qualifikationen der Fortbildungsprüflinge sind. Außerdem wird damit ein einheitliches Niveau der Prüfungsleistung in Deutschland erreicht.

WEITERBILDUNG

Weiterbildungsprüfungen, die die IHK Wiesbaden abnimmt

Die ehrenamtlichen Prüfer der IHK Wiesbaden nehmen in rund 30 unterschiedlichen Weiterbildungsprofilen Prüfungen ab. Die Vorbereitungslehrgänge auf diese Prüfungen bieten private Bildungsträger an.  mehr

WEITERBILDUNGSPRÜFUNGEN

Zur Prüfung anmelden

Die Anmeldung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung erfolgt auf einem Anmeldebogen der IHK.  mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Prüfungsordnung für Weiterbildungsprüfungen (PDF, 359 KB)

Der rechtliche Rahmen für die Durchführung von Prüfungen ist in der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen" geregelt. Diese stellt den Rahmen für die IHK dar, in dem eine Prüfung organisiert und durchgeführt werden darf. zum Download

SPRACHEN

Sprachenprüfungen

Laut einer EU-Studie fehlen vielen Unternehmen Mitarbeiter, die Fremdsprachen beherrschen. Zielgruppe der IHK-Sprachenprüfungen sind Berufspraktiker mit gehobenen wirtschaftsbezogenen und kaufmännischen Sprachkenntnissen + Fremdsprachenkorrespondenten und Übersetzer des Common European Framework.  mehr

AUS- UND WEITERBILDUNG

Termine der Weiterbildungsprüfungen (PDF, 565 KB)

Die IHK-Fortbildungsprüfungen werden mit bundeseinheitlichen Prüfungsaufgaben durchgeführt. Die Termine liegen daher langfristig fest und können der beigefügten Tabelle entnommen werden. zum Download

 
 

DOKUMENT-NR. 119

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