Versicherungsvermittler
Die IHKs fungieren nicht nur als Zulassungsstellen, sondern führen gleichzeitig das Versicherungsvermittlerregister, das beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) eingerichtet ist. Die gewerbebezogenen Daten des Vermittlers sind hier frei einsehbar.
Mit der Umsetzung der EG-Versicherungsvermittlerrichtlinie in deutsches Recht bedürfen Versicherungsvermittler ab dem 22. Mai 2007 einer Registrierung neben der Gewerbeanmeldung. Ungebundene Versicherungsvermittler benötigen zudem eine gewerberechtliche Erlaubnis nach § 34 d GewO neuer Fassung. Die Merkblätter
- Annexvermittler
- Gebundene Versicherungsvertreter
- Versicherungsberater
- Versicherungsvermittler mit Erlaubnis
- Versicherungsvermittler mit Erlaubnisbefreiung
- Informations-, Beratungs- und Dokumentationspflichten
helfen Ihnen, Ihren Vermittlerstatus (ungebunden oder gebunden) herauszufinden, und informieren über die weiteren notwendigen Schritte:
Wenn Sie Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 d oder § 34 e GewO bei uns einreichen wollen, nutzen Sie bitte folgende Formulare:
- Antrag auf Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (natürliche und juristische Personen)
- Antrag auf Erteilung nach § 34 e Abs. 1 GewO (Versicherungsberater) - (natürliche und juristische Personen)
- Antrag auf Erlaubnisbefreiung gem. § 34 d Abs. 3 GewO (produktakzessorische Vermittlung)
- Antrag auf Registrierung gem. § 11 a GewO
- Mitteilung über die Änderung der Registerdaten
- Mitteilung über Tätigkeit in einem anderen Mitgliedsstaat der EU
- Versicherungsbestätigung Berufshaftpflicht - § 34 d GewO
- Versicherungsbestätigung Berufshaftpflicht - § 34 e GewO
- Nachweis vertretungsberechtigter Aufsichtspersonen nach § 34 d Abs. 2 Nr. 4 GewO
Wichtig: Bei einer GmbH & Co. KG wird nur die GmbH hinsichtlich Erlaubnis und Registrierung berücksichtigt - alle Unterlagen bitte für die GmbH einreichen!
Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler / -berater
bei der IHK Wiesbaden
Seit März 2008 bietet die IHK Wiesbaden Sachkundeprüfungen für die Erlaubnisse nach §§ 34 d und 34 e GewO anbieten. Von den acht Prüfungsterminen, die bundesweit für 2010 vorgesehen sind wird die IHK Wiesbaden die folgenden sechs Termine anbieten:
- 14. Januar 2010
- 4. März 2010
- 10. Juni 2010
- 16. September 2010
- 14. Oktober 2010
- 18. November 2010
Zur Onlineanmeldung bitte hier klicken.
Versicherungsvermittler, die bereits vor dem 31.8.2000 tätig waren und dies durchgehend bis heute nachweisen können, müssen als "Altfälle" keine Sachkundeprüfung ablegen.
Auch Vermittler, die bestimmte Ausbildungen oder Studienabschlüsse besitzen, gelten als sachkundig. Über die Einzelheiten informieren Sie sich bitte im betreffenden Merkblatt. Gebundene Vermittler benötigen nach der gesetzlichen Regelung keine Sachkundeprüfung.



