Außenwirtschaftsförderung/Finanzierung von Auslandsgeschäften
Aussenwirtschaftsförderung des Bundes
Die Bundesregierung unterstützt die außenwirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen durch ein vielfältiges Instrumentarium der Außenwirtschaftsförderung, das vom federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) konzeptionell gestaltet und in enger Abstimmung mit den Spitzenverbänden der Wirtschaft fortentwickelt oder angepasst wird.
Für Unternehmen stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
- Investitionsförderungs- und schutzverträge
Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern gestaltet die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Direktinvestitionen im Ausland und Voraussetzungen für die Übernahme von Bundesgarantien. mehr - Garantien für Direktinvestitionen im Ausland
Die Investitionsgarantien des Bundes sichern politische Risiken (Krieg, Enteignung, Transferrisiken etc.) deutscher Unternehmen ab. Wirtschaftliche Risiken werden nicht übernommen. mehr - Exportgarantien
Mit den Ausfuhrgarantien und -bürgschaften des Bundes (sog. Hermes-Deckungen) können deutsche Exporteure Länder- und Käuferrisiken absichern.mehr - Unternehmerkredit Ausland
Das KfW Mittelstandsprogramm - Ausland - ist das größte Förderprogramm für Auslandsinvestitionen mittelständischer Unternehmen. mehr - AKA-Exportfinanzierungen
Die AKA unterstützt die deutsche Exportwirtschaft bei der Finanzierung von Exportgeschäften. Zu den Leistungen zählen Finanzierungen, Refinanzierungen, Risikoübernahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Exportgeschäften.mehr - ERP -Exportfinanzierungsprogramm
Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die die KfW Ipex Bank durch Kapitalmarktmittel stärkt, können Kredite zur Finanzierung von Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen. mehr - Public Privat Partnership - mit PPP ins Ausland
Entwicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft sind Projekte, die betriebswirtschaftliche Interessen deutscher Unternehmen mit entwicklungspolitischen Zielen der Bundesregierung verknüpfen. Das PPP-Programm des BMZ unterstützt Vorhaben deutschen Unternehmen in Entwicklungsländern, die gewinnorientiert sind und gleichzeitig zur Verbesserung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Situation im Partnerland beitragen. Finanziert werden bis zu 50 Prozent der Kosten eines PPP-Projektes. Bei folgenden Organisationen können Projektvorschläge eingereicht werden:
Stiftung für wirtschaftliche Entwickung und berufliche Qualifizierung (SEQUA)
Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (GTZ)
Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG)
- FÖRDERDATENBANK des Bundes
Detailiierte Informationen über mehr als 1.000 Förderprogramme von Bund,Ländern und Europäischer Union unter www.foerderdatenbank.de
Aussenwirtschaftsförderung Hessen
Das Hessische Außenwirtschaftsberatungsprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die sich im Ausland engagieren wollen. Firmen, die sich gut vorbereitet den Herausforderungen der internationalen Märkte stellen, können wirtschaftliche Risiken besser beurteilen. Wer hier kompetente Beratung nutzt, kann eine Förderung durch das Hessische Außenwirtschaftsberatungsprogramm in Anspruch nehmen.
Erfahrene Exportberater analysieren gemeinsam mit dem Unternehmen die Marktchancen im Ausland und erarbeiten Schritte zur Markterschließung.
Je nach Ausgangssituation des Unternehmens unterstützt der Berater in der Markterkundungsphase, beim Auf- oder Ausbau eines Exportmarktes oder beim Aufbau einer Präsenz vor Ort.
Die Förderung erfolgt durch die Gewährung eines Zuschusses in Höhe von EUR 400 pro Beratungstag, die Anzahl der förderfähigen Tage beträgt in der Regel zwischen zwei und fünf Tagen in einem Jahr. Eine Eigenbeteiligung des beratenen Unternehmens in Höhe von mindestens 40 Prozent der Beratungskosten wird vorausgesetzt.
Grundlage für die Gewährung einer Förderung sind die Richtlinien des Landes Hessen zur Gründungs- und Mittelstandsförderung.
Erste Schritte….
- Auswahl des Zielmarktes durch das Unternehmen
- Informationsgespräch mit der örtlichen IHK und/oder Kontaktgespräch mit einem in Deutschland ansässigen Beratungsunternehmen oder den Deutschen Auslandshandelskammern (AHK)
- schriftlicher Antrag auf Förderung bei der IHK
Die IHK Wiesbaden berät und unterstützt bei der Antragstellung. Kontakt
Die Messeförderung des Landes Hessen
unterstützt die Beteiligung hessischer mittelständischer Unternehmen an Messen und Ausstellungen, überwiegend auf schwierigen und weit entfernten Märkten im Ausland. mehr
Absatzförderung für Wein auf Drittlandsmärkten
Seit Juli 2009 ist das "Hessische Förderungs- und Entwicklungsprogramm Wein" in Kraft, dass unter anderem eine Absatzförderung auf Drittlandsmärkten für die deutsche Weinwirtschaft vorsieht.
Weitere Details und Ansprechpartner in dem Merkblatt



