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Ausbildungsberatung

Nach § 76 Berufsbildungsgesetz sind die Industrie- und Handelskammern verpflichtet, die Durchführung der:

 

  • Berufsausbildungsvorbereitung
  • Berufsausbildung
  • Umschulung 

 

zu überwachen und die an der Berufsausbildung beteiligten Personen durch Beratung zu fördern. Sie haben zu diesem Zweck Ausbildungsberater zu bestellen.

 

Die Berufe, in denen im Kammerbezirk ausgebildet wird, sind folgenden Ausbildungsberatern zugeordnet:

 

Ansprechpartner bei den Ausbildungsberatern

Ansprechpartner