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Dienstag, 29.07.2008

PC-Gebühr wackelt

IHK Wiesbaden: Weitere Schlappe für GEZ-Gebühren auf Computer

Rund eineinhalb Jahre nach Einführung von Rundfunkgebühren auf so genannte „neuartige Empfangsgeräte“ wie Computer und UMTS-Handys zeigt sich, dass diese unter großen Protest der IHKs eingeführte Gebühr auch bei deutschen Gerichten auf wenig Gegenliebe stößt. Erst vor wenigen Tagen hatte das Verwaltungsgericht in Braunschweig entschieden, dass für einen zu Hause beruflich genutzten PC keine zusätzlichen Rundfunkgebühren anfallen, wenn bereits andere Rundfunkgeräte angemeldet sind.

 

In einem heute veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) trafen die Richter eine noch weitergehende Entscheidung zu Lasten der neuen PC-Gebühr: Der betroffene Rechtsanwalt muss demnach für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühr zahlen, obwohl er damit Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten theoretisch empfangen könne. Nach Auffassung des Gerichts rechtfertige dies nicht automatisch die Gebührenerhebung. Im Gegenteil werde der Computer typischerweise nicht genutzt, um Radio zu hören, wenn dieser in Geschäftsräumen oder einer Kanzlei stehe. Das Gericht ließ die Berufung zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu.

 

„Diese neuerliche Entscheidung binnen weniger Tage ist eine weitere Schlappe für die widersinnige und ungerechte Rundfunkgebühr auf Computer. Wie von der IHK von Anfang an bemängelt, steht die PC-Gebühr juristisch auf wackligem Boden. Es wird Zeit, die Rundfunkfinanzierung insgesamt neu zu ordnen und damit auch die PC-Gebühr zu kippen. Die hessischen IHKs haben dazu einen viel beachteten Vorschlag erarbeitet, jetzt muss die Politik handeln“, erklärt Gordon Bonnet, Pressesprecher der IHK Wiesbaden.

 

Die IHK Wiesbaden rät allen Betroffen in vergleichbaren Fällen, unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 1 K 496/08.KO) oder das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az. 4 A 149/07) die Zahlungen an die GEZ zu verweigern und im Falle eines Gebührenbescheids Widerspruch einzulegen.

 

Nähere Informationen zum IHK-Protest „Keine Rundfunkgebühren auf unsere Computer“ sowie ein Finanzierungsvorschlag der hessischen IHKs zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind auf der Homepage der IHK Wiesbaden abrufbar unter www.ihk-wiesbaden.de.

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