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Donnerstag, 24.07.2008

Verwaltungsgericht kippt PC-Gebühr für Home-Office

IHK Wiesbaden rät Betroffenen, Widerspruch einzulegen

Wer zu Hause einen PC auch für den Beruf nutzt, muss keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zahlen, wenn bereits andere Rundfunkgeräte angemeldet sind. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden. „Diese Entscheidung ist ein erster, viel versprechender Schritt gegen die Rundfunkgebühr auf Computer“, erklärt Dr. Friedemann Götting, Justitiar der IHK Wiesbaden. Bei der IHK Wiesbaden landen seit der Einführung der Rundfunkgebührenpflicht auf PCs im vergangenen Jahr zahlreiche Anrufe von Gewerbetreibenden, die für häusliche PCs GEZ-Gebühren zahlen müssen.

 

Sie erhalten nun Schützenhilfe vom Verwaltungsgericht Braunschweig. In dem dort entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer, der sein Büro zu Hause hat, seinen beruflich genutzten PC mit dem Hinweis angemeldet, dieser sei nicht gebührenpflichtig. Er begründete dies damit, dass er als Privatmann bereits Geräte bei der GEZ angemeldet habe und der PC somit unter die Zweitgerätebefreiung falle. Die GEZ schickte trotzdem einen Gebührenbescheid inklusive Säumniszuschlag. Seine dagegen gerichtete Klage hatte nun Erfolg.

 

Im Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist vorgesehen, dass für neuartige Rundfunkgeräte wie PCs im nicht ausschließlich privaten Bereich keine GEZ-Gebühren anfallen, wenn andere Rundfunkempfangsgeräte dort bereitgehalten werden. Der beklagte NDR hatte vorgebracht, die Gebührenbefreiung gelte nur dann für einen nicht ausschließlich privat genutzten PC, wenn bereits ein solcherart genutztes Gerät angemeldet sei. Dieses enge Verständnis macht das Verwaltungsgericht nicht mit und sieht alle anderen angemeldeten Geräte davon erfasst. Gegen die Entscheidung kann der NDR nun innerhalb eines Monats Rechtsmittel einlegen.

 

Die IHK Wiesbaden rät allen Betroffen in vergleichbaren Fällen, unter Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig, Az. 4 A 149/07, die Zahlungen an die GEZ zu verweigern und im Falle eines Gebührenbescheids Widerspruch einzulegen. Gegen die Rundfunkgebühr auf PCs hatte die IHK Wiesbaden von Anfang an Stellung bezogen. Nähere Informationen sowie ein Finanzierungsvorschlag der IHK-Organisation zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk finden sich hier.

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